Schnorrenburg Kleingärtnerverein

Aushang

des Kleingärtnervereins Schnorrenburg e.V. Samstag, 11. Septembe r 2021 ab 14:00 Uhr am Ve re inshaus 14:30 Uhr Kaffee un d Ku che n 14:30 Uhr K in derprogramm 15:30 Uhr Königs- u nd Kai se rwerfe n 17:00 Uhr G rillen un d Sal atb u ffet Ab 19:00 Uhr Musik un d Tanz Hüpfburg, Kinderschminken, Glücksra d und Torwand schießen für die Kleinen und Dartturnier für die Große n
Es fr eue n s ich a uf Euch Mir ela, Tobias, Thoma s & Sven
Wie in jedem Jahr sind wir a uf Eure Mithilfe sowie Salat- und Kuchenspe nden angewiesen. Listen hängen im Flur des Verei nshauses. Teilnah me nur mit 3-G-Nachw eis!
Kleingartenverein Schnorrenburg e. V. Vorsitzender: Joachim Rottstock, Stehrweg 34, 48155 Münster Emailansc hrift: vorstand@schnorre nburg.de Homepa ge: www.schnorrenburg.de
Info zur Geflügelpest https://www.s  ta  d  t-  muens  ter.d  e/ver  br  auc  hers  ch  utz/  star  tse  it  e  .h  tml Ab sofort besteht Stallpflicht für Geflügel im gesamten Stadtgebiet das H5N1-Virus (Subtyp des Influenza-A-Virus) ist am Wochenende als Ursache einer Erkrankung in einer Tierhaltung von 90 Vögeln unterschiedlicher Rassen fest gest ellt w ord en. Das Ch em isc he und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe hat den klinischen Geflügelpestverdacht i n einer Geflügelhaltung in Münster-Albachten bestätigt. Der betroffene Bestand wurde noch am selben Tag euthan asiert . Die aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Gefl ügel pest ist für Hau sgef lügel h och a nst eckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. In Ausnahmefällen mit einer hohen Infektionsdosis kann die Vogelgrippe auch auf den Menschen übertragen werden und dort eine Erkrankung auslösen. Es wird daher empf ohl en, bei unmittelbarem und engem Kontakt mit kr ank he itsv erdächt igem Geflügel einen wirksamen Mund-Nasenschutz zu tragen und sich präventiv gegen die Influenza impfen z u lassen. Ein Zusammenhang mit de n aktuellen Geflügelpestausbrüche n in NRW ist unwahrscheinlich, wahrscheinlich handelt e s sich um eine eingetragene Infektion durch Wildvögel. Das Veterinäramt hat eine Schutz- und eine Überwachungszone i m Radius von dre i bzw. zehn Kilo metern eingerichtet. Die genauen Grenzen können Sie der un ten verlink ten in terak tiven Kar te entnehmen . https://visualgeoserver.f  li.de/visual  ize-this- map/AC6D367DA99C0B96F3B18A9BDEBA8841D599DC8CA3B201C8EBDF1 4F6E09357C0  . Tierhalter in diesen Bereichen müssen dem Veterinäramt umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitteilen. Nutzen Sie dafür bitte die unten verlinkten Formulare https://www.stadt-muenste r .de/fi leadmi n/user_upload/sta dt-m ue nste r/53_ve rbrau che rschut z/pdf/01- meldung-ge  flueg  el_01.pdf/ Rückfragen oder Meldungen zur Geflügelpest können innerhalb der üblichen Bürozeiten telefonisch unter 02 51/4 92-54 61 oder per E-Mail an veterinaeramt@stadt-muenster.de gerichtet werden. Der V or sta n d
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Kleingartenverein Schnorrenburg e. V. Vorsitzender: Joachim Rottstock, Stehrweg 34, 48155 Münster Emailansc hrift: vorstand@schnorre nburg.de Homepa ge: www.schnorrenburg.de
Info zur Geflügelpest https://www.s  ta  d  t-  muens  ter.d  e/ver  br  auc  hers  ch  utz/  star  tse  it  e  .h  tml Ab sofort besteht Stallpflicht für Geflügel im gesamten Stadtgebiet das H5N1-Virus (Subtyp des Influenza-A-Virus) ist am Wochenende als Ursache einer Erkrankung in einer Tierhaltung von 90 Vögeln unterschiedlicher Rassen fest gest ellt w ord en. Das Ch em isc he und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe hat den klinischen Geflügelpestverdacht i n einer Geflügelhaltung in Münster-Albachten bestätigt. Der betroffene Bestand wurde noch am selben Tag euthan asiert . Die aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Gefl ügel pest ist für Hau sgef lügel h och a nst eckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. In Ausnahmefällen mit einer hohen Infektionsdosis kann die Vogelgrippe auch auf den Menschen übertragen werden und dort eine Erkrankung auslösen. Es wird daher empf ohl en, bei unmittelbarem und engem Kontakt mit kr ank he itsv erdächt igem Geflügel einen wirksamen Mund-Nasenschutz zu tragen und sich präventiv gegen die Influenza impfen z u lassen. Ein Zusammenhang mit de n aktuellen Geflügelpestausbrüche n in NRW ist unwahrscheinlich, wahrscheinlich handelt e s sich um eine eingetragene Infektion durch Wildvögel. Das Veterinäramt hat eine Schutz- und eine Überwachungszone i m Radius von dre i bzw. zehn Kilo metern eingerichtet. Die genauen Grenzen können Sie der un ten verlink ten in terak tiven Kar te entnehmen . https://visualgeoserver.f  li.de/visual  ize-this- map/AC6D367DA99C0B96F3B18A9BDEBA8841D599DC8CA3B201C8EBDF1 4F6E09357C0  . Tierhalter in diesen Bereichen müssen dem Veterinäramt umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitteilen. Nutzen Sie dafür bitte die unten verlinkten Formulare https://www.stadt-muenste r .de/fi leadmi n/user_upload/sta dt-m ue nste r/53_ve rbrau che rschut z/pdf/01- meldung-ge  flueg  el_01.pdf/ Rückfragen oder Meldungen zur Geflügelpest können innerhalb der üblichen Bürozeiten telefonisch unter 02 51/4 92-54 61 oder per E-Mail an veterinaeramt@stadt-muenster.de gerichtet werden. Der V or sta n d